Prinzipalmarkt Münster | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteStadthafen bei Nacht | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteStadtbibliothek Münster | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 
Ertragswertverfahren
Ertragswert

Ertragswertverfahren (§ 17 ImmoWertV): Das Ertragswertverfahren ist auf Gebäude anzuwenden, bei denen der Aspekt einer rentierlichen Investition im Vordergrund steht. Daher werden Renditeobjekte, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser und Gewerbeimmobilien mittels des Ertragswertverfahrens bewertet.

 

Auch selbst genutzte Gewerbeimmobilien werden in aller Regel im Ertragswertverfahren bewertet, da unterstellt wird, dass die Immobilie vorrangig unter rational-ökonomischen Gesichtspunkte betrachtet wird, dem Geschäftsbetrieb dient und bei Aufgabe desselben einer wirtschaftlich sinnvollen Drittverwendung zugeführt werden muss.


BDGS

RDM