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Vergleichswertverfahren
Vergleichswert

Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV): Im Vergleichswertverfahren wird der Wert anhand von Kaufpreisen von Grundstücken ermittelt, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Merkmale aufweisen. Für eine sinnvolle Anwendung des Verfahrens ist eine ausreichende Zahl von Vergleichspreisen erforderlich. Informationen hierzu bieten die Kaufpreissammlungen, die von den örtlichen Gutachterausschüssen geführt werden und auf die Sachverständige zugreifen können.

 

Der Wert des Bodens (ohne Berücksichtigung von Gebäuden) soll laut ImmoWertV vorrangig im Vergleichswertverfahren ermittelt werden. Außerdem wird das Vergleichswertverfahren häufig für typisierte, mehrfach in gleicher Form vorhandene Gebäude wie Garagen, Eigentumswohnungen oder ggf. auch Reihenhäuser herangezogen.


BDGS

RDM