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Information zum Geldwäschegesetz
Geldwäsche

Wenn wir Sie nach nach dem Personalausweis fragen...

 

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler beim Immobilienkauf die Identität ihrer Kunden (Käufer und Verkäufer) feststellen. Als Verkaufsmakler sind wir daher verpflichtet uns die Personalausweise beider Parteien des Kaufvertrags, also vom Käufer und vom Verkäufer, zeigen zu lassen und vollständige Kopien der Dokumente anzufertigen oder sie vollständig optisch digital zu erfassen.

 

Gemäß § 11 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, uns die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Erfassung vorzulegen. Erst bei ernsthaftem Interesse (z.B.  Kaufvertragsbeauftragung u.ä.), werden wir hier auf Sie zukommen.


BDGS

RDM