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Sachwertverfahren
Sachwert

Sachwertwertverfahren (§ 21 ImmoWertV): Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert des Grundstücks aus dem Bodenwert sowie dem Sachwert der nutzbaren baulichen Anlagen.

 

"Was würde es kosten, genau dasselbe Haus heute herzustellen?"

 

Hierfür werden die Herstellungskosten der Gebäude unter Berücksichtigung der Alterswertminderung zugrunde gelegt. Das Sachwertverfahren kommt vor allem für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung, bei denen Vermietung und Renditeerwartung keine oder eine untergeordnete Rolle spielen.


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