Wertermittlung Ihrer Immobilie

 

BUNDESVERBAND DEUTSCHER GRUNDSTÜCKSSACHVERSTÄNDIGER  e.V.
    
    Mitglieds-Nr.: 15536 vom 01.01.2009


Wir erstellen Verkehrswertgutachten für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser sowie für unbebaute Grundstücke nach Maßgabe des § 194 BauGB.

 

Immer öfter wird der Wertermittler zur Feststellung von Immobilienwerten herangezogen. Im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, Ausgleichszahlungen oder aber wenn aus beruflichen oder privaten Gründen eine Immobilie veräussert werden soll - Sie benötigen eine professionelle Einschätzung.

 

Unsere langjährige Erfahrung auf dem regionalen Immobilienmarkt und in der Bewertung von Immobilien, garantieren Ihnen eine marktgerechte Analyse Ihres Objektes.

 

 

 

Sie benötigen den aktuellen Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks?

Wir wissen Ihre Immobilie zu schätzen!


 

 

 

Die Gutachtenleistungen werden u.a. nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet.

Das genaue Honorar für ein Komplett-Gutachten richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie. Beispielsweise liegen die Honorarkosten bei Kaufpreisen bzw. Verkehrswerten bis 400.000 Euro, im Durchschnitt zwischen 1.300 EUR und 2.000 EUR, abhängig vom Schwierigkeitsgrad.  

 

...das Kurzgutachten

Oftmals genügt aber schon eine Einschätzung Ihrer Immobilie über ein sog. KURZGUTACHTEN um den gewünschten Erfolg zu erzielen. Dieses entwickelt keine Rechtskraft gegenüber Dritten und dient der internen Wertfeststellung und der Orientierung des Auftraggebers.

Das Gutachten beinhaltet eine Objektbegehung, eine ca. 10-seitige Ausarbeitung der Objektinformationen, zuzüglich der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Objektunterlagen. Der Gesamtumfang kann bis zu 30 Seiten betragen.

Der Preis für ein KURZGUTACHTEN für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser beträgt 380 EUR zzgl. der gesetzl. MwSt von 19%. Für Mehrfamilienhäuser bis 8 WE beträgt der Preis 520 EUR zzgl. 19% MwSt. Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Preise beziehen sich auf Bewertungsobjekte in Münster und im Umkreis von Münster. Für anderweitige Standorte, sprechen Sie uns bitte an.

 

Gestaltet sich der Bewertungshintergrund erheblich schwieriger, wenn z.B. das Grundstück mit Rechten Dritter belastet ist (Wohnrechte, Wegerechte o.ä.) und diese bewertet werden sollen, können nach Absprache Zuschläge berechnet werden.

   

Unser Angebot für Sie !

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